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Kruge-Gersdorf

 

- seit 1997 wird das Gerücht in Umlauf gesetzt, die Gemeinden müßten sogenannte Windeignungsgebiete ausweisen, um Einzelanlagen ("Wildwuchs") zu verhindern!
- eine zunächst für Gersdorf vorgesehene Windvorrangfläche wird nach Kruge verschoben.
- 1999 Grundsatzbeschluß der GV Kruge-Gersdorf für die Aufstellung von 6-8 Windrädern.
- Am 19. Mai 1999 schickt Fam. Kaupert einen "offenen Brief" an den Bürgermeister der Gemeinde Kruge-Gersdorf und die Gemeindevertreter mit der Bitte, die getroffene
Entscheidung, das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen einzuleiten, auf einer kommenden Gemeinderatssitzung zu revidieren. Der Brief enthält zahlreiche Begrün-
dungen und 70 Unterschriften von WKA-Gegnern aus Kruge-Gersdorf, die an nur zwei Nachmittagen gesammelt worden waren.
- Der Gemeinderat hält jedoch daran fest, WKA aufstellen zu lassen.
- Am 7. März 2001 wird in der MOZ Kruge-Gersdorf als einzige Gemeinde in Falkenberg-Höhe genannt, in der es nennenswerten Widerstand der Bürger bezüglich des Baus
von WKA gibt.
- November 2002 beschließt GV Kruge-Gersdorf  die Errichtung von WKA in Kruge.
- Am 10. Februar 2004 wird auf dem Kruger Ortsbeirat ein von der damaligen Gemeindevertretung gefaßter Beschluß zur Errichtung von WKA auf Kruge-Gersdorfer Gebiet
aufgrund der Aktivität der Bürgerinitiative annuliert.
- Am 14.01.2004 wird ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungverfahren WP Kruge-Gersdorf in Frankfurt/Oder eröffnet.
- Das Amt Falkenberg-Höhe sowie etliche Bürger schreiben zahlreiche Einwendungen. Dazu gehören u.a. folgende Begründungen:
1)  Die WP´s Breydin, Heckeberg, Kruge bilden eine zusammenhängende Fläche; d.h. der im Regionalplan festgelegte Regelabstand von jeweils 5 km-Abstand zwischen
einzelnen WP´s wird nicht eingehalten.
2)  Die insgesamt 25 in verschiedenen Verfahren beantragten WKA sind durch die direkte Nachbarschaft als ein WP zu betrachten und daher in einem Verfahren gemäß
BImSchG zu beantragen; das heißt das vereinfachte separate Verfahren für den WP Kruge ist unzulässsig.
3)  Die Anordnung der 25 WKA ( und der jetzt inzwischen 9 in Wölsickendorf entstandenen plus 2 in Dannenberg stehenden  und höchstwahrscheinlich weiterhin ent-
stehenden Anlagen) führt zur Einkreisung des Ortes Kruge und ist (auch lt. Regionalplan) unbedingt zu vermeiden.
4)  Gefahr unwirtschaftlicher Aufwendungen für die Gemeinde ggf. bei der Entsorgung der WKA.
5)  Einkreisung der Ortslage bewirkt hohen Wertverlust der Grundstücke und Immobilien.
6)  Hohe optische und akustische Immissionsbelastung
7)  Erhebliche Zerstörung des Landschaftsbildes und der Rastzentren von Zugvögeln (Kraniche, Gänse)
8)  Gefahr für den Tourismus (der Ort sollte aufgrund seiner Nähe zum LSG Gamengrund touristisch ausgebaut werden)
- Im Oktober 2004 hebt die GV Falkenberg (Mark) zwei im Mai 2001 von der Kruge-Gersdorfer GV gefaßte Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 1 "Windpark Kruge" auf.
Es soll geprüft werden, ob im Textteil des FNP eine Änderung möglich wäre.
- Im März 2006 reicht die Gemeinde Falkenberg (Mark) einen von den Bürgern finanzierten Normenkontrollantrag gegen den Regionalplan Oderland-Spree ein.
- Bei einer Akteneinsicht im LUA Frankfurt/Oder zum Genehmigungsverfahren WP Kruge-Gersdorf stellen Bürger fest, dass die Fa. Plambeck am 23.05.2006 dem LUA
Frankfurt/Oder mitteilt, dass sie eine Genehmigung im Monat Mai 2006 für 4 WEA des Typs Enercon E-66 18.70 (1,8 MW) erwarten, dann aber den Antrag auf 4 Vestas
V-80 WEA (2,0MW) umstellen wollen. Es werden jedoch die Immissionsprognosen am 30.06.2006 noch für den ursprünglich peplanten Anlagentyp (also je 1,8 MW)
geprüft, was Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens aufkommen läßt.
- Am 01.08.2006 erfolgt der Genehmigungsbescheid vom LUA Frankfurt/Oder für 4 WKA mit jeweils 2,0 MW.
- Das Normenkontrollverfahren wird daraufhin eingestellt.
- Auf der GV am 13.12.2007 wird ein erneuter Antrag auf Genehmigung von 2 weiteren WEA in Kruge - diesmal durch die Fa. Enersys - bekanntgegeben.
- Die Gemeinde Falkenberg-Höhe und wiederum etliche Bürger legen Widerspruch ein.
-  Das gemeintliche Einvernehmen wird durch das LUA Brandenburg ersetzt und die Genehmigung im Mai 2008 erteilt.
- Es erfolgt erneut form-und fristgerecht Widerspruch, u.a. mit folgenden Begründungen:
1)  Antragsteller und Begünstigter der 2 neuen WKA stimmen nicht überein. Der Gemeinde wurde ein Änderungsantrag nicht zur Kenntnis gegeben.
2)  Die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für das Flurstück 268, das von den Windbauern beansprucht wird, befindet sich im Eigentum der Gemeinde
Kruge-Gersdorf - nach Gemeindefusion neu Gemeinde Falkenberg-Höhe - befindet, ist unzulässig.
3)  Die Schallimmisssionsprognose geht von falschen Ausgangswerten aus; d.h. die Vorbelastung wurde falsch berücksichtigt.
4)  Die Antragsunterlagen bezüglich der UVP sind unvollständig.
5)  Eine geplante WKA befindet sich außerhalb des ausgewiesenen Windfeldes und ist somit unzulässig.
6)  Die zuständige Gemeinde Falkenberg wurde im Genehmigungsverfahren formell nicht beteiligt. Daher ist der Genehmigungsbescheid an sich rechtswidrig.
-  Die Gemeindevertreter beschließen auf der GV-Sitzung Anfang Mai 2008 auf einen Klageweg aus Kostengründen zu verzichten.

von Astrid Kaupert, Kruge

 

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