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TA-Lärm - A.3.3.5 Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit.

Treten in einem Geräusch während bestimmter Teilzeiten Tj ein oder mehrere Töne hörbar hervor oder ist das Geräusch informationshaltig, so beträgt der Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KT,j für diese Teilzeiten je nach Auffälligkeit 3 oder 6 dB.

Die Tonhaltigkeit eines Geräusches kann auch meßtechnisch bestimmt werden (DIN 45681, Entwurf Ausgabe Mai 1992). zur Fussnote [1] Mai 2000 EL 3322 EL 33 Mai 200023


Fussnoten
Fussnote [1]

In den Vorbemerkungen zur Norm DIN 45681 wird folgendes ausgeführt:

„Geräuschimmissionen sind in der Regel besonders beeinträchtigend und belästigend, wenn sie tonhaltig sind. In Meß- und Beurteilungsverfahren für Geräuschimmissionen (z. B. DIN 45645 Teil 1 und Teil 2 (z. Z. Entwurf), VDI 2058 Blatt 1 und Blatt 3, ISO 1996-1 : 1982) sind daher Tonzuschläge zum äquivalenten Dauerschallpegel vorgesehen, um der erhöhten Störwirkung tonhaltiger Geräusche Rechnung zu tragen. In diesen Regelwerken betragen die Tonzuschläge bis zu 6 dB. Ihre Bemessung wird nach dem subjektiven Höreindruck des Gutachters vorgenommen.

Auch in Normen zur Beschreibung von Geräuschemissionen sind Angaben zur Tonhaltigkeit vorgesehen (z. B. DIN 45635 Teil 1). Sie können bei Immissionsprognosen zur Beurteilung des Geräusches herangezogen werden.

Die Bemessung von Tonzuschlägen nach dem Höreindruck kann zu Unsicherheiten bei der Beurteilung führen, insbesondere dann, wenn Uneinigkeit über das Ausmaß der Tonhaltigkeit besteht. Weiterhin läßt sich aus dem Tonzuschlag nicht ablesen, wie stark ein Ton gemindert werden muß, damit er nicht mehr wahrgenommen werden kann. Aus diesen Gründen ist eine Objektivierung der Tonhaltigkeit und des Tonzuschlages zweckmäßig.

Die Objektivierung der Tonhaltigkeit erfordert eine Analyse der Geräusche, die der Funktionsweise des Gehörs angepaßt ist. Dazu müssen der Pegel LT des Tones und der Pegel LG des verdeckenden Geräusches in der Frequenzgruppe (siehe Abschnitt 2.3) um die Tonfrequenz fT bestimmt werden.

Bei tiefen Frequenzen beträgt die Pegeldifferenz LG – LT an der Mithörschwelle des Tones 2 dB. Sie steigt zu hohen Frequenzen hin kontinuierlich auf 6 dB an. Durchschnittlich ist also ein Sinuston in einem verdeckenden Geräusch gerade wahrnehmbar (mittlere Mithörschwelle), wenn LG – LT = 4 dB beträgt. Auf diesen Wert stellt das Tonhaltigkeitskriterium von ISO 7779 : 1988, Abschnitt D.4.1 ab.

Die mittlere Mithörschwelle ist so bestimmt, daß in wiederholten Hörversuchen eine Gruppe normalhörender Personen in 50% der Fälle den Ton noch wahrnimmt. Das in dieser Norm angewandte Tonhaltigkeitskriterium (ein Geräusch ist tonhaltig, wenn LG – LT < 6 dB ist, siehe Abschnitt 2.1) ist bei mittleren und tiefen Frequenzen schärfer gefaßt und stellt darauf ab, daß in ca. 20 bis 30% der Fälle die Personen den Ton noch hören.

Auch die Geräuschanteile in den zu tiefen Frequenzen benachbarten Frequenzgruppen können zur Verdeckung von Tönen führen. Da dieser Effekt in der überwiegenden Zahl der praktischen Anwendungen (insbesondere bei breitbandigen Geräuschen) ohne Bedeutung ist, bleibt er unberücksichtigt. Abschätzungen über eventuelle Auswirkungen können mit Hilfe der Lautheitsverteilung nach DIN 45631 vorgenommen werden.

In den Beurteilungsverfahren ist der Begriff „Tonhaltigkeit“ recht weit gefaßt. So sind z. B auch Tonzuschläge für heulende oder kreischende Töne anzuwenden. Sofern ausreichende physikalische Kriterien für so bezeichnete Töne fehlen, sind der Objektivierung der Tonhaltigkeit Grenzen gesetzt, so daß auf eine subjek-tive Beurteilung des Geräusches in der Regel nicht verzichtet werden kann.“ zurück zum Text zurück zum Text

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